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Zur Webseite ![]() Hits: 56 Hinzufügedatum: 27.4.2010 Aktualisiert: 27.4.2010 Um die Seite zu deinen Favoriten hinzuzufuegen oder die RSS-Feeds dieses Blogs zu abbonieren musst du angemeldet sein. eBay Buchhaltung eBay, Buchhaltung, Auftragsbearbeitung & Co. Die neusten ArtikeleBay Angebote müssen bereits den Grundpreis in der Angebotsübersicht ausweisen!Nach der Ansicht des Landgerichts Hamburg genügt es nicht, den Grundpreis erst innerhalb der Artikelbeschreibung anzugeben, sofern der Artikel bereits in einer Angebotsübersicht enthalten ist und sich dort keine Grundpreisangabe befindet. Unter Lebensmittelhändlern dürfte allgemein bekannt sein, dass neben dem Endpreis auch immer der jeweilige Grundpreis angegeben werden muss. Dieser ist dabei allerdings in unmittelbarer Nähe zum Endpreis auszuweisen, so sagt es die Vorschrift des § 2 PAngV. Bei normalen eBay-Angeboten gestaltet es sich grundsätzlich so, dass zu Beginn auf der jeweiligen Angebotsseite der Endpreis ausgewiesen wird. Erst im Verlauf dieser Seite ist es für den Verkäufer möglich, im Rahmen der Artikelbezeichnung konkrete Ausführungen zu treffen, insbesondere auch einen Grundpreis anzugeben. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg ist es allerdings nicht ausreichend, den Grundpreis erst in der Artikelbeschreibung anzugeben, denn so würde den Anforderungen des § 2 Abs. 1 PAngV nicht genüge getan. Eine Vielzahl gewerblicher Verkäufer weist jedoch eben eine solche Artikelgestaltung aus und setzt sich somit einer hohen Abmahngefahr aus, da so den Anforderungen des § 2 Abs. 1 PAngV zuwider gehandelt wird. Nach der Auffassung des Landgerichts Hamburg ist damit ein Wettbewerbsverstoß in Sachen von § 4 Nr. 11 UWG gegeben, der im Rahmen einer Abmahnung eines Mitbewerbers geltend gemacht werden kann. Gegenstand des Verfahrens war ebenso die Angebotsübersicht bei eBay. Auch hier gestaltet es sich so, dass innerhalb einer Angebotsübersicht kein Grundpreis ausgewiesen wird, sondern vielmehr nur der Endpreis für den Verbraucher ersichtlich ist. Erst durch das Aufrufen eines Artikels aus der Angebotsübersicht gelangt man letztendlich zu der Artikelbeschreibung, in der dann wiederum ein Ausweis des Grundpreises vorgenommen werden kann. Auch insofern entschied das Landgericht Hamburg, dass die Angabe des Grundpreises erst auf einer Folgeseite (tatsächliche Artikelbeschreibung) nicht den Anforderungen des § 2 Abs. 1 PAngV genüge. Auch hierin ist demnach - nach der Auffassung des Landgerichts Hamburg - ein Wettbewerbsverstoß gegeben, der im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden kann. Letztendlich ist somit eine hohe Abmahngefahr gegeben, sollten Verkäufer den Grundpreis nicht in unmittelbarer Nähe zum Endpreis ausweisen. In diesem Zusammenhang ist der Anbietende nach der Auffassung des Landgerichts Hamburg gehalten, das Angebot nicht auf dieser konkreten Plattform zu veröffentlichen, da eBay es eben nur ermöglicht, den Endpreis in der Angebotsübersicht anzeigen zu lassen. Doch dies bedeutet keineswegs, dass eBay demnächst frei von derartigen Angeboten sein wird. Verkäufer von fertig abgepackten Nahrungsmitteln müssen nicht auf eBay verzichten - es besteht schließlich noch die Möglichkeit, den Grundpreis direkt in der Artikelbezeichnung auszuweisen, um so den Anforderungen des Landgerichts Hamburg doch noch gerecht zu werden und somit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu entgehen. LG Hamburg - Urteil vom 24.11.2011 - Az.: 327 O 196/11 Quelle: Anwalt.de Eingestellt am 1. February 2012 | 12:12 Uhr ebay-Kaufmann - 20% nur noch heute!PC-Kaufmann Aktion Eingestellt am 31. January 2012 | 11:11 Uhr Auktionen kostenlos einstellen vom 18. Januar bis 30. April 2012Ab 18. Januar 2012 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel pro Kalendermonat in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von 1,00 EUR oder mehr bei eBay.de eingestellt werden, keine Angebotsgebühr. Diese Preisaktion gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit den eBay Applikationen für iPhone, iPad oder Android bzw. mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.de einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von dieser Preisaktion ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools" Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. *Es gelten die besonderen Teilnahmebedingungen Eingestellt am 31. January 2012 | 10:10 Uhr Neue Vereinbarung zum internationalen Handel bei eBayDas internationale Verkaufen ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Handels bei eBay, da auf diese Weise mehr als 97 Millionen Käufer weltweit erreicht werden können. Wenn Sie Artikel auf einer anderen Website einstellen als derjenigen, bei der Sie Ihr Konto angemeldet haben, oder wenn Sie für Ihr Angebot eine internationale Versandoption auswählen, sind Ihre Angebote automatisch für internationale Käufer sichtbar. Aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern sind die eBay-Grundsätze nicht überall identisch - dies gilt insbesondere für den Grundsatz zum eBay-Käuferschutz. Deshalb müssen alle Verkäufer die Vereinbarung zum internationalen Verkaufen zu akzeptieren, wenn Artikel auf einer neuen eBay-Website eingestellt oder eine internationale Versandoption ausgewählt wird. Quelle: ebayEingestellt am 31. January 2012 | 10:10 Uhr Snap Shots? Ganz einfach!Capture anything you see on your PC screen with SnapIt. Eingestellt am 31. January 2012 | 10:10 Uhr
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